Verhandlungstipps von A-Z: Force Mayeure

Force Mayeur –  Höhere Gewalt

Unternehmen sind heute mehr denn je bestrebt, wasserdichte Verträge auszuhandeln.

Force-Mayeure-Klausel 

Um Streitigkeiten oder Auslegungsrisiken zu vermeiden, wird in den Verhandlungen der vorbeugende Haftungsausschluss für den Fall extremer unerwarteter Ereignisse eine wichtige Rolle spielen. Die Force-Mayeure-Klausel räumt einer oder allen Vertragsparteien für den Fall höherer Gewalt das Recht ein, von dem ansonsten bindenden Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung der vertraglichen Pflichten – zumindest vorübergehend – zu suspendieren.

Der Lieferant wird daher versuchen, den Force Mayeure möglichst weit und umfassend zu definieren, um nicht mit einer Pönale in Haftung genommen zu werden. Der Kunde wiederum wird bestrebt sein, möglichst wenige Auslöser für Höhere Gewalt zu definieren, um den Lieferanten finanziell in Haftung nehmen zu können, wenn es Verzögerungen gibt.

Die Frage, auf die sich alles zuspitzt ist dann: Was ist eigentlich ein extremes, auch bei aller Vorsicht nicht vorhersehbares Ereignis? In dieser Phase der Verhandlung treffen dann sowohl im Selling-Center als auch im Buying-Center unterschiedliche Interessen aufeinander, die in internen Verhandlungen zu klären sind.

Die Verhandlungsführer beider Seiten werden bei den Gesprächen häufig von der Rechtsabteilung munitioniert bzw. werden von Kollegen aus Legal Department in der Verhandlung begleitet, was wiederum einen Einfluss auf die Beziehung, auf Strategie und Taktik, auf die Rollengestaltung und mehr hat.

Mehr zum Force-Mayeure auf wikipedia

Mein Verhandlungstipp:

Beziehen Sie die Überlegungen zur höheren Gewalt frühzeitig in Ihre Verhandlungsstrategie mit ein. Insbesondere wenn Sie als Lieferant in Krisenregionen liefern oder dort etwas aufbauen sollen. Überlegen Sie auch, ob Ihre Mitarbeiter unter den derzeitigen und ggfs. in der Zukunft verschärften Sicherheitsbedingungen in diesem Land arbeiten wollen.

Impressum | AGB | Datenschutz | Kontakt
Top